Die Private Krankenversicherung ist offen für alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Also für:
• Arbeitnehmer, ab 48.600 EUR Bruttojahreseinkommen
• Freiberufler und Selbständige (unabhängig vom Einkommen)
• Beamte (unabhängig vom Einkommen)
• Sowie: Studenten, Beamtenanwärter, Zeitsoldaten nach Abschluss ihrer Dienstzeit und Personen, die für längere Zeit in das Ausland gehen.
Die Private Krankenzusatzversicherung eignet sich für Personen, die keine Private Vollkrankenversicherung abschließen können, die also gesetzlich pflichtversichert sind.
Eine Private Krankenzusatzversicherung bietet sich an, weil die Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) in den letzten Jahren erheblich eingeschränkt bzw. die Selbstbeteiligungen erhöht wurden. Beispiele für private Ergänzungsmöglichkeiten sind:
• freie Arzt- und Krankenhauswahl
• Zahnersatz bis 100 %
• Stationärer Aufenthalt im Ein- oder Zweibettzimmer
• Heilpraktiker und weitere alternative Heilmethoden
• Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen)
• Heilmittel
• Auslandsreisekrankenversicherung
• Krankentagegeld (Einkommensabsicherung) um die Lücke zum Nettoeinkommen zu schließen.
• Krankenhaustagegeld